Abschnitt 58 - Zu § 20 Abs. 5:
Schüttungen oder Beladeöffnungen von Müllsammelfahrzeugen (Abfallsammelfahrzeugen) sind dann ausreichend ausgeleuchtet, wenn eine mittlere Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux - gemessen in 1 m Höhe über der Fahrbahnebene - gegeben ist.
Für Abfallsammelfahrzeuge siehe auch DIN EN 1501-1 "Abfallsammelfahrzeuge; Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen; Teil 1: Hecklader.