Abschnitt 55 - Zu § 19 Abs. 6:
Siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 1 und zu § 39 Abs. 2.
Zu den einachsigen Anhängefahrzeugen gehören auch Tandemanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 m.
Siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 1 und zu § 39 Abs. 2.
Zu den einachsigen Anhängefahrzeugen gehören auch Tandemanhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1 m.