Abschnitt 45 - Zu § 14 Abs. 2:
Die Forderung des Satzes 2 schließt ein, dass auch in Schaltkästen für mitgänger- oder mitfahrerbetätigte Fernsteuerungen der Zusatzlenkungen Betätigungseinrichtungen zum Betätigen der Signaleinrichtungen vorhanden sein müssen.
Zu Signaleinrichtungen siehe auch "Richtlinien für die Prüfung von Langholzfahrzeugen" zu StVZO und Durchführungsanweisungen zu § 14 Abs. 1.