Abschnitt 38 - Zu § 10 Abs. 2:
Anzeigegeräte sind z. B.
Geschwindigkeitsmesser,
Druckanzeiger für Druckluftbremsanlagen.
Kontrollgeräte sind z. B.
Kontrollleuchte des Fahrtrichtungsanzeigers,
Kontrollleuchte des Fernlichtes.
Siehe auch DIN EN 894-2 "Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen".