DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

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Abschnitt 38 - Zu § 10 Abs. 2:

Anzeigegeräte sind z. B.

  • Geschwindigkeitsmesser,

  • Druckanzeiger für Druckluftbremsanlagen.

Kontrollgeräte sind z. B.

  • Kontrollleuchte des Fahrtrichtungsanzeigers,

  • Kontrollleuchte des Fernlichtes.

Siehe auch DIN EN 894-2 "Sicherheit von Maschinen; Ergonomische Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen und Stellteilen; Teil 2: Anzeigen".