Abschnitt 143 - Zu § 54 Abs. 2:
Andere Sicherheitsmaßnahmen gegen Stromübertritt können z. B. sein
Abschalten des Stromes und Erdung,
Verlegen der Frei- oder Fahrleitung,
Verkabelung,
Begrenzung des Arbeitsbereiches.
Siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3).