Abschnitt 116 - Zu § 39 Abs. 2:
Nach § 19 Abs. 6 darf die zulässige Achslast ungebremster einachsiger Anhängefahrzeuge 3000 kg nicht übersteigen.
Nach § 19 Abs. 6 darf die zulässige Achslast ungebremster einachsiger Anhängefahrzeuge 3000 kg nicht übersteigen.