Abschnitt 112 - Zu § 37 Abs. 6:
Beim Entladen ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge ausfedern, wodurch sich die Aufbauhöhe, z. B. bei Kofferaufbauten, soweit ändern kann, dass eingeschränkte Durchfahrthöhen nicht mehr ausreichen.
Beim Entladen ist zu berücksichtigen, dass Fahrzeuge ausfedern, wodurch sich die Aufbauhöhe, z. B. bei Kofferaufbauten, soweit ändern kann, dass eingeschränkte Durchfahrthöhen nicht mehr ausreichen.