Abschnitt 104 - Zu § 35 Abs. 2 Nr. 2:
Zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer siehe auch "Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung)" und "Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter der Kraftfahrer in den Fällen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer".