DGUV Vorschrift 70 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge

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Abschnitt 102 - Zu § 34 Abs. 2:

Siehe auch Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1.

  1. Diese

    Anweisungen können z. B. Angaben enthalten über

  2. -

    innerbetriebliche Verkehrsregelung,

  3. -

    zulässige Höchstgeschwindigkeiten,

  4. -

    zulässige Achslasten,

  5. -

    Nutzlast,

  6. -

    zulässige Anhängelast,

  7. -

    Sicherung der Ladung,

  8. -

    Gefahren durch Abgase, insbesondere beim Befahren von Räumen,

  9. -

    Brand- und Explosionsgefahren,

  10. -

    Verhalten bei Betriebsstörungen,

  11. -

    Abstellen von Fahrzeugen im Arbeits- und Verkehrsbereich bei Dunkelheit oder schlechter Sicht,

  12. -

    Sicherheitsmaßnahmen beim Verladen und Überführen von Fahrzeugen,

  13. -

    Befahren von Sicherheitszonen,

  14. -

    Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen.

Siehe auch BG-Informationen "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen" (BGI 590), "Muster-Betriebsanweisung für den Betrieb von Fahrzeugbehältern für körnige oder staubförmige Güter (Silofahrzeugbehälter)" (BGI 666) und "Empfehlungen zum Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" (BGI 673).