DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge

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§ 4b - Fahrzeuge im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/655/EWG

Fahrzeuge, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzern von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/655/EWG) fallen, müssen spätestens am 1. Januar 1997 mindestens den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen.