Abschnitt 35 - Zu § 19:
Als Schutz des Fahrers gegen Witterungseinflüsse können z.B. Fahrerkabinen, gegebenenfalls mit Standheizungen oder Klimaanlagen, in Betracht kommen.
Als Schutz des Fahrers gegen Witterungseinflüsse können z.B. Fahrerkabinen, gegebenenfalls mit Standheizungen oder Klimaanlagen, in Betracht kommen.