DGUV Vorschrift 68 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge

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Abschnitt 9 - Zu § 6:

Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.

Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z.B., dass

  • bei einer Fahrerkabine die Türen geschlossen,

  • Bügeltüren geschlossen,

  • Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht

    oder

  • Fahrersitzgurte angelegt

werden.