DGUV Vorschrift 66 - Sprengkörper und Hohlkörper im Schrott

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§ 7 - Inkrafttreten

Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 19781 in Kraft. Gleichzeitig treten die "Unfallverhütungsvorschriften über das Behandeln von Schrott, der Sprengkörper und sonstige explosionsverdächtige Gegenstände enthalten kann" (VBG 111) vom 1. Januar 1951 außer Kraft.

Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.