DGUV Vorschrift 65 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen

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Abschnitt 10 - Zu § 7 Abs. 2:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt, wenn Prüfanschlüsse nach

  • DIN 16 263 "Absperrhähne für Druckmeßgeräte mit Spannmuffen-, Zapfen- und Prüfanschluß; Temperaturbereich - 20 bis + 50 °C, PN 25"

    oder

  • DIN 16 271 "Absperrventil für Druckmeßgeräte mit Prüfanschluß; Temperaturbereich - 20 bis + 250 °C bis PN 400"

vorhanden sind.