Abschnitt 1 - Zu § 2 Abs. 1:
Fördergeräte sind z.B. Stetigförderer, Getreideheber; Arbeitsmaschinen sind z.B. Bagger (auch Saugbagger), Spüler, Rammen und andere Baumaschinen aller Art.
Fördergeräte sind z.B. Stetigförderer, Getreideheber; Arbeitsmaschinen sind z.B. Bagger (auch Saugbagger), Spüler, Rammen und andere Baumaschinen aller Art.