DGUV Vorschrift 64 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schwimmende Geräte
Rutschsicher sind z.B.:
Warzen-, Raupen-, Tränenbleche (Riffelblech ist nicht rutschsicher),
Gitterroste,
nicht lackiertes Holz,
rutschsichere Anstrichmittel oder Spachtelmassen.