DGUV Vorschrift 64 - Schwimmende Geräte

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Schwimmende Geräte
(bisher: BGV D21)

(bisher VBG 40a)

Stand der Vorschrift: in der Fassung vom 1. Januar 1993  1

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Allgemeine Anforderungen3
II.
Bau und Ausrüstung
A.
Allgemeines
Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen auf Schwimm- oder Schiffskörpern im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG3a
Kennzeichnung4
Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit 5
Sicherheitsabstand und Neigungswinkel6
Kennzeichnung von Gefahrenstellen 7
Alarmanlagen 8
Landverbindung 9
B.
Schwimmkörper (Schiffskörper)
Kollisions- und Heckschotte10
Tragkonstruktion der Decks11
Verkehrsgänge (Gangborde, Laufgänge)12
Rutschsicherheit 13
Geländer 14
Fußleisten, Wasserabläufe15
Einstiegluken und Eingänge 16
C.
Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen
Sicherheitsabstand17
Überlastsicherung, Warneinrichtung18
Schüttklappen und Förderbänder19
III.
Prüfung
-20
IV.
Betrieb
Bedienung21
Meldung von Mängeln, Einstellen des Betriebes22
Sicherung gegen Verrutschen23
Belastung24
Schrägziehen und Losreißen von Lasten25
Arbeiten und Fahren bei Dunkelheit und Nebel26
Abstellen von Gegenständen27
Sicherung gegen unbeabsichtigtes Bewegen28
Verstellen von Schüttklappen (Rutschen) und Förderbändern29
Begehen von Einstiegluken und Eingängen30
Instandsetzungs-, Änderungs- und Reinigungsarbeiten31
V.
Zusätzliche Bestimmungen für Eimerkettenschwimmbagger, Saug- und Spülbagger
-32
VI.
Ordnungswidrigkeiten
-33
VII.
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen, Inkrafttreten
-34
-35
-36

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.