DGUV Vorschrift 60 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern

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Abschnitt 8 - Zu § 5 Abs. 2:

Sicheres Ein- und Aussteigen ist bei Dennebäumen über 1 m Höhe z. B. durch an den Schiffswänden angeordnete Leitern oder Wandsprossen mit besonderer Zugangsluke vom Deck aus gegeben. Ist dieses nicht möglich, können auch feste Ausstiege oder Wandsprossen mit Handläufen und Griffstangen an den Lukensüllen diese Forderung erfüllen.

Diese Forderung schließt die Anbringung von Leitern oder festen Aufstiegen an den Lukenquersüllen nicht aus.

Als Anlegeleitern auf Wasserfahrzeugen werden Leitern aus Holz oder Metall verwendet. Sie erfüllen diese Forderungen, wenn sie

  • DIN EN 131-1 "Leitern; Begriffe, Bauarten, Funktionsmaße",

  • DIN EN 131-2 "Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"

entsprechen.