Abschnitt 6 - Zu § 4 Abs. 2:
Klappbare Gangborde sind erforderlich bei übernormal hohen Lukensüllen (Dennebäumen) und dienen der Erleichterung der Lukendeckelbedienung und zu einem trockenen Übergang bei durch Wellengang überspülten Gangborden.
Klappbare Gangborde sind erforderlich bei übernormal hohen Lukensüllen (Dennebäumen) und dienen der Erleichterung der Lukendeckelbedienung und zu einem trockenen Übergang bei durch Wellengang überspülten Gangborden.