Abschnitt 45 - Zu § 39:
Heiße Stoffe sind z B. Teer, Pech, Harz.
Zum Verwenden zählt nicht die Beförderung und Lagerung von heißen Stoffen in Tankschiffen.
Heiße Stoffe sind z B. Teer, Pech, Harz.
Zum Verwenden zählt nicht die Beförderung und Lagerung von heißen Stoffen in Tankschiffen.