Abschnitt 35 - Zu § 25 Abs. 1:
Diese Forderung verbietet den Einsatz von Schwenkbäumen als Personentransportmittel, wenn das Fahrzeug festgemacht hat und z. B. über einen Landsteg sicher erreicht und verlassen werden kann.
Diese Forderung verbietet den Einsatz von Schwenkbäumen als Personentransportmittel, wenn das Fahrzeug festgemacht hat und z. B. über einen Landsteg sicher erreicht und verlassen werden kann.