DGUV Vorschrift 60 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern

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Abschnitt 18 - Zu § 9:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt durch selbsttätig wirkende Fallhaken oder selbsttätig einrastende Stützstangen oder wenn sich Deckel und Verschlüsse umklappen lassen.

Siehe auch

  • DIN 83405 "Feststellvorrichtungen für klappbare Lukendeckel"

    und

  • DIN 81406 "Fallhaken für Drehflügeltüren".

Feuerhemmende Türen oder Türen mit Selbstschließern fallen bestimmungsgemäß beabsichtigt zu. Solche Türen haben keine Feststellvorrichtungen.