Abschnitt 18 - Zu § 9:
Diese Forderung ist z. B. erfüllt durch selbsttätig wirkende Fallhaken oder selbsttätig einrastende Stützstangen oder wenn sich Deckel und Verschlüsse umklappen lassen.
Siehe auch
DIN 83405 "Feststellvorrichtungen für klappbare Lukendeckel"
und
DIN 81406 "Fallhaken für Drehflügeltüren".
Feuerhemmende Türen oder Türen mit Selbstschließern fallen bestimmungsgemäß beabsichtigt zu. Solche Türen haben keine Feststellvorrichtungen.