DGUV Vorschrift 59 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern

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Abschnitt 11 - Zu § 7 Abs. 1 und 2:

Die höchstzulässige Temperatur der Salzschmelze ist vom Magnesiumgehalt des Einsatzgutes abhängig (siehe auch § 10).

Die Forderung nach getrennt wirkenden Temperaturregel- und Temperaturbegrenzungseinrichtungen setzt voraus, daß für jede Einrichtung eigene Temperaturmeßfühler verwendet werden.

Die Warnung kann je nach Betriebsverhältnissen akustisch oder optisch erfolgen.