§ 20 - Inkrafttreten
Die Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Oktober 1983 3 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Wärmebehandlung von Leichtmetallen in Salpeterbädern" (VBG 57a) vom 1. Mai 1944 außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft in Kraft gesetzt.