DGUV Vorschrift 59 - Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern

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Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern
(bisher: BGV D14)

(bisher VBG 57a)

Stand der Vorschrift: vom 1. Oktober 19831

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich 1
II.
Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen2
III.
Bau und Ausrüstung
Kenndaten3
Behälterwerkstoff 4
Behälterabdeckungen5
Beheizungseinrichtungen6
Temperaturüberwachungseinrichtungen7
Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen8
IV.
Betrieb
Betriebsanweisung9
Magnesiumgehalt und Temperaturen der Salzschmelze10
Ausschluß bestimmter Werkstoffe11
Beschickung von Salpeterbädern12
Betriebsstörungen13
Anheizen14
Brandschutz15
V.
Prüfungen
Prüfung der Temperaturüberwachungseinrichtungen16
Prüfung der Schmelze17
Prüfung der Behälter und der Beheizungseinrichtungen18
VI.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten19
VII.
Inkrafttreten
Inkrafttreten20

Im BGVR-Verzeichnis Oktober 2000 ist unter "Fassung der Vorschrift" der 01.01.1997 angegeben.

Die hier auf der CD-ROM enthaltene Ausgabe enthält diese Fassung.

Durch einen Sammelnachtrag zum 01.01.1997 wurde der bislang in Paragraph "Ordnungswidrigkeiten" bzw. "Strafbestimmung" enthaltene Verweis auf "§ 710 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO)" bzw. "§ 710 RVO" in "§ 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)" geändert.

Auf der CD-ROM-Ausgabe werden die Angaben zu "Erlaß", "Ausgabe" und "Fassung" aufgeführt, die auch auf den gedruckten Ausgaben zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses enthalten sind.

Redaktionsschluß für diese Ausgabe ist August 2000.