Abschnitt 32 - Zu § 19:
Verunreinigungen sind z. B. Eisen (Spannbänder, Drähte u. dgl.), magnesiumhaltige Späne, Sand, gefärbte oder lackierte Folien.
Verunreinigungen sind z. B. Eisen (Spannbänder, Drähte u. dgl.), magnesiumhaltige Späne, Sand, gefärbte oder lackierte Folien.