Abschnitt 28 - Zu § 17 Abs. 3:
Diese Forderung wird erfüllt durch die Verwendung sogenannter nicht funkenreißender Werkzeuge, z. B. aus Speziallegierungen mit Beryllium.
Diese Forderung wird erfüllt durch die Verwendung sogenannter nicht funkenreißender Werkzeuge, z. B. aus Speziallegierungen mit Beryllium.