Abschnitt 22 - Zu § 13 Abs. 6:
Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Temperatur an Ausbringstellen solcher Anlagen gemessen wird, bei denen am Aluminiumpulver neue Oberfläche in vermehrtem Umfang entstanden ist.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Temperatur an Ausbringstellen solcher Anlagen gemessen wird, bei denen am Aluminiumpulver neue Oberfläche in vermehrtem Umfang entstanden ist.