Abschnitt 15 - Zu § 10 Abs. 1:
Andere Anlagen sind Herstellungsmaschinen geschlossener Anlagen sowie Bearbeitungsmaschinen offener oder geschlossener Anlagen.
Andere Anlagen sind Herstellungsmaschinen geschlossener Anlagen sowie Bearbeitungsmaschinen offener oder geschlossener Anlagen.