DGUV Vorschrift 25 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen

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Abschnitt 4 - Zu § 4:

Diese Forderungen gelten auch dann, wenn eine Überfallmeldeanlage vorhanden ist.

Hilfebringende Stellen sind während der gesamten Arbeitszeit erreichbare, nahe gelegene Rettungsdienste und Ärzte sowie Polizeidienststellen.

Siehe auch:

§§ 2, 7 und 18 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (BGV A5, bisherige VBG 109).