Abschnitt 2 - Zu § 2 Abs. 2:
Besondere Erschwernisse sind z. B. gegeben bei Verwahrung der Banknoten in Behältnissen, die unter Zeit- oder Doppelverschluss stehen.
Besondere Erschwernisse sind z. B. gegeben bei Verwahrung der Banknoten in Behältnissen, die unter Zeit- oder Doppelverschluss stehen.