DGUV Vorschrift 25 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Kassen

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Abschnitt 9 - Zu § 9 Abs. 1:

Diese Forderungen sind erfüllt, wenn z. B.:

  • Türen nach außen aufschlagen oder durch Stahlzargen bzw. Sicherheitsschließbleche gegen gewaltsames Aufdrücken gesichert sind;

  • eingesetzte Scheiben aus Verbund-Sicherheitsglas oder aus lichtdurchlässigen Kunststoffen bestehen und mindestens den Anforderungen der Widerstandsklasse P3A nach DIN EN 356 "Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen manuellen Angriff" entsprechen;

  • Selbstschließeinrichtungen so beschaffen sind, dass ihre Wirkung nicht ohne Hilfsmittel aufgehoben werden kann. Dies erfüllen z. B. hydraulische Türschließer, in die Türen eingebaute Federbänder oder bei schweren Türen Türbänder mit Steigung;

  • Sicherheitsschlösser als Zuhaltungsschlösser mit mindestens 5 Zuhaltungen oder Zylinderschlösser mit Schließzylindern nach DIN 18 252 "Profilzylinder für Türschlösser; Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichen", die mit Sicherheitstürschilden flächenbündig eingebaut sind, verwendet werden.

Fernbediente Türöffner ohne zusätzliche Einrichtungen zur Personenkontrolle erfüllen die Forderung nicht.

Eine Durchblickmöglichkeit von innen nach außen bei gleichzeitiger Verhinderung des Einblicks von außen kann z. B. durch einen den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragenden Einbau eines Weitwinkelspions gewährleistet sein.

Siehe auch:

§§ 10 und 17 Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR),

§§ 2, 5, 25 und 28 bis 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

DIN 18 252"Profilzylinder für Türschlösser; Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichen",
DIN 52 290-1"Angriffhemmende Verglasungen; Begriffe",
DIN EN 356"Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen manuellen Angriff",
DIN EN 1063"Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und Klasseneinteilung für den Widerstand gegen Beschuss".