DGUV Vorschrift 23 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste

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Abschnitt 1 - Zu § 1:

Wach- und Sicherungstätigkeiten im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten, z. B.

  • Sicherung von Objekten einschließlich Werkschutz,

  • Empfangs- und Pfortendienst,

  • Revier- und Streifendienst,

  • Sicherungs-, Kontroll- und Ordnungsdienst in öffentlichen Bereichen,

  • Notruf- und Serviceleitstellendienst,

  • Alarmverfolgung,

  • Sicherungsdienst im Handel, z. B. Kaufhausdetektive, Doormen,

  • Sicherungs- und Ordnungsdienst bei Veranstaltungen, z. B. in Discotheken,

  • Personenschutz,

  • Sicherungs- und Kontrolldienst z. B. im Bereich Justiz, in Gewahrsamseinrichtungen, Asylbewerberheimen,

  • Sicherungsdienst im Bereich von Gleisen,

  • Geld- oder Werttransportdienst einschließlich dessen Logistik.

Werttransporte sind gewerbsmäßige Transporte von Werten, bei denen ein Überfallrisiko nach der gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht.