Abschnitt 1 - Zu § 1:
Wach- und Sicherungstätigkeiten im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeiten zum Schutze von Personen und Sachwerten, z. B.
Sicherung von Objekten einschließlich Werkschutz,
Empfangs- und Pfortendienst,
Revier- und Streifendienst,
Sicherungs-, Kontroll- und Ordnungsdienst in öffentlichen Bereichen,
Notruf- und Serviceleitstellendienst,
Alarmverfolgung,
Sicherungsdienst im Handel, z. B. Kaufhausdetektive, Doormen,
Sicherungs- und Ordnungsdienst bei Veranstaltungen, z. B. in Discotheken,
Personenschutz,
Sicherungs- und Kontrolldienst z. B. im Bereich Justiz, in Gewahrsamseinrichtungen, Asylbewerberheimen,
Sicherungsdienst im Bereich von Gleisen,
Geld- oder Werttransportdienst einschließlich dessen Logistik.
Werttransporte sind gewerbsmäßige Transporte von Werten, bei denen ein Überfallrisiko nach der gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht.