DGUV Vorschrift 23 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste

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Abschnitt 14 - Zu § 16:

Das An- und Ableinen des Hundes im Zwinger oder an der Einrichtung für die Anbindehaltung soll eine Gefährdung anderer Versicherter verhindern und trägt der personenbezogenen Unterordnung des Hundes unter den Menschen Rechnung. Zur Verringerung des Unfallrisikos soll deshalb auch ein Wechsel des Hundeführers nur aus zwingenden Gründen erfolgen.

Die Kontaktaufnahme mit dem Hund soll durch Ansprechen und unter Nennung seines Namens erfolgen. Hierbei soll dem Hund die Möglichkeit einer Geruchswahrnehmung geboten werden. Anzeichen für eine aggressive Stimmung des Hundes sind unter anderem gefletschte Zähne, zurückgezogene Lefzen, Knurren, gesträubte Nacken- und Rückenhaare oder ein Steifhalten der Rute.

Eine einheitliche Kommandosprache ist dem Hund vertraut und dient der Vermeidung von Missverständnissen. Die Kommandos sollen mit ruhiger Sprechstimme gegeben werden. Große Lautstärke soll nur besonderen Ausnahmesituationen vorbehalten bleiben.

Die Befestigung der Führleine am Körper des Hundeführers, am Fahrrad oder am Moped ist auf Grund der damit verbundenen Gefährdung nicht erlaubt.

Dritte sind auch andere Hundeführer oder sonstige im Objektbereich eingesetzte Personen.

Zum Anleinen und festen Führen eignen sich nur Halsbänder und Führleinen mit Handschlaufen in einwandfreiem Zustand, wobei die Verbindung mit dem Halsband so ausgeführt ist, dass ein unbeabsichtigtes Lösen oder Verdrehen der Führleine ausgeschlossen werden kann.

Fest an der kurzen Leine führen bedeutet, dass keine zu straffe Leinenhaltung erfolgt, jedoch fester Halt und ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet sind.

Ist ein sicherer Abstand, z. B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Menschenversammlungen, nicht möglich, so kann entsprechende Sicherheit durch einen angelegten Beißkorb erreicht werden. Das Anlegen eines Beißkorbes ist auch eine Sicherheitsmaßnahme bei der Hundepflege oder einer tierärztlichen Behandlung.

Siehe auch: