DGUV Vorschrift 23 - Wach- und Sicherungsdienste

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Wach- und Sicherungsdienste
(bisher: BGV C7)

(bisher VBG 68)

Stand der Vorschrift: vom 1. Oktober 1990

in der Fassung vom 1. Januar 1997

Inhaltsübersicht§§
I.
Geltungsbereich
Geltungsbereich 1
II.
Gemeinsame Bestimmungen
Allgemeines2
Eignung 3
Dienstanweisungen 4
Verbot berauschender Mittel 5
Übernahme von Wach- und Sicherungsaufgaben 6
Sicherungstätigkeiten mit besonderen Gefahren 7
Überprüfung von zu sichernden Objekten 8
Objekteinweisung 9
Ausrüstung des Wach- und Sicherungspersonals 10
Brillenträger11
Hunde 12
Hundezwinger 13
Hundehaltung in Objekten14
Hundeführer 15
Hundeführung 16
Transport von Hunden 17
Ausrüstung mit Schusswaffen 18
Schusswaffen 19
Führen von Schusswaffen und Mitführen von Munition20
Übergabe von Schusswaffen, Kugelfangeinrichtungen 21
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition 22
Alarmempfangszentralen 23
III.
Besondere Bestimmungen für Geldtransporte
Eignung 24
Geldtransporte durch Boten 25
Geldtransporte mit Fahrzeugen 26
Werteräume 27
IV.
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten28
V.
Inkrafttreten
Inkrafttreten29