Abschnitt 89 - Zu § 37 Abs. 3:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn geschweißte Verbindungen mittels Durchstrahlung oder Ultraschall geprüft werden.
Stichprobenartige Prüfung siehe Durchführungsanweisungen zu § 37 Abs. 1.
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn geschweißte Verbindungen mittels Durchstrahlung oder Ultraschall geprüft werden.
Stichprobenartige Prüfung siehe Durchführungsanweisungen zu § 37 Abs. 1.