Abschnitt 67 - Zu § 29:
Hinsichtlich durchzuführender Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen siehe §§ 37 und 44 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1).
Für Arbeiten an oder in gasführenden Anlagen oder Anlageteilen siehe auch UVV "Anlagen für Gase der öffentlichen Gasversorgung" (VBG 52) (z.Zt. Entwurf).