Abschnitt 33 - Zu § 12 Abs. 3:
Hilfseinrichtungen sind z.B.:
Absaugeinrichtung,
Hebezeuge mit entsprechenden Räumgeräten für den Sand,
Saugwagen.
Hilfseinrichtungen sind z.B.:
Absaugeinrichtung,
Hebezeuge mit entsprechenden Räumgeräten für den Sand,
Saugwagen.