Abschnitt 30 - Zu § 11 Abs. 4:
Hinsichtlich der Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen siehe UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).
Hinsichtlich der Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen siehe UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (VBG 125).