DGUV Vorschrift 21 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Abwassertechnische Anlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 21 - Zu § 6 Abs. 4:

Diese Forderung ist z.B. dann erfüllt, wenn

  • Abdeckungen von gesicherten Standplätzen aus geöffnet werden können,

  • klappbare Abdeckungen in geöffnetem Zustand festgestellt werden können,

  • schwere Abdeckungen zusätzlich mit Gewichtsausgleich, hydraulisch betätigten Hubeinrichtungen oder Gasdruckfedern ausgestattet sind.

Siehe auch DIN 1055 Teil 3 "Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten".