Abschnitt 17 - Zu § 5 Abs. 12:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
Schächte grundsätzlich eine lichte Weite von mindestens 1 m haben,
Kanäle mindestens eine lichte Höhe von 1 m haben.
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn
Schächte grundsätzlich eine lichte Weite von mindestens 1 m haben,
Kanäle mindestens eine lichte Höhe von 1 m haben.