§ 1 - Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist.
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für abwassertechnische Anlagen.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht, soweit ihr Gegenstand durch staatliche Rechtsvorschriften geregelt ist.