DGUV Vorschrift 20 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken

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Abschnitt 6 - Zu § 5:

Diese Forderungen sind z.B. bei elektrisch betriebenen Überfallmeldeanlagen erfüllt, wenn diese mit einer zweiten, netzunabhängigen Energieversorgung ausgestattet und ihre Primärleitungen auf Unterbrechung und Kurzschluss überwacht sind.

Dies wird z.B. erreicht durch Überfallmeldeanlagen mit

  • direktem Anschluss an die Polizei oder an zur Alarmweiterleitung bestimmte Personen oder Institutionen,

  • Telefonwahlgeräten, die Alarme an die Polizei oder an zur Alarmweiterleitung bestimmte Personen oder Institutionen übertragen,

  • örtlicher Alarmierung, z.B. akustischer Alarm, zum Zwecke der Alarmweiterleitung durch bestimmte Personen oder Institutionen.

Telefonwählgeräte sind zusätzlich an eine netzunabhängige Energieversorgung angeschlossen und nicht öffentlich zugänglich installiert. Leitungs- und gerätebedingt ist eine Freischaltung für die Alarmübertragung gewährleistet. Sofern keine automatische Freischaltung für eine Alarmübertragung erfolgt, sind die Telefonwählgeräte mit einem eigenen Hauptanschluss ausgestattet, ohne Eintrag der Telefonnummer. In die Geräte sind die Rufnummern von mehreren Personen oder Institutionen dann eingegeben, wenn der Empfang des Alarms durch eine Stelle während der gesamten Arbeitszeit nicht sichergestellt ist.

Eine Ausrüstung der zum Unternehmen gehörenden Personen mit tragbaren, drahtlosen Signalgebern, die eine Alarmauslösung von jedem Standort innerhalb der Betriebsstätte ermöglichen, wird zusätzlich empfohlen.

Siehe auch

  • § 18 dieser Unfallverhütungsvorschrift,

  • §§ 2, 5 und 18 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1),

  • DIN VDE 0833-1 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Allgemeine Festlegungen",

  • DIN VDE 0833-3 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen",

  • Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA).