Abschnitt 5 - Zu § 4:
Diese Forderungen gelten auch dann, obwohl eine Überfallmeldeanlage vorhanden ist.
Hilfebringende Stellen sind während der gesamten Arbeitszeit erreichbare, nahegelegene Rettungsdienste oder Ärzte sowie Polizeidienststellen.
Siehe auch § 3 der Unfallverhütungsvorschrift "Erste Hilfe" (BGV A5, bisherige VBG 109).