Abschnitt 29 - Zu § 14:
Aufsichtspersonen siehe § 13 Abs. 1 oder 2.
Zum Probelauf gehört auch die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen.
Aufsichtspersonen siehe § 13 Abs. 1 oder 2.
Zum Probelauf gehört auch die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen.