Abschnitt 26 - Zu § 13 Abs. 8:
Das sind Bauteile, die zur Aufnahme schwerer Lasten vorgesehen sind. Horizontale Bauteile müssen an ungünstiger Stelle eine Einzellast von 1000 N (ca. 100 kp) aufnehmen können.
Das sind Bauteile, die zur Aufnahme schwerer Lasten vorgesehen sind. Horizontale Bauteile müssen an ungünstiger Stelle eine Einzellast von 1000 N (ca. 100 kp) aufnehmen können.