Abschnitt 20 - Zu § 10 Abs. 3:
Ausreichend sind je Fahrzeug zwei 6 kg-Feuerlöscher für die Brandklassen A, B, C, D und je Insasse eine Löschdecke.
Geeignete Werkzeuge sind z.B. Brechstangen, Wagenheber, Blechscheren, Rettungsschere.
Ausreichend sind je Fahrzeug zwei 6 kg-Feuerlöscher für die Brandklassen A, B, C, D und je Insasse eine Löschdecke.
Geeignete Werkzeuge sind z.B. Brechstangen, Wagenheber, Blechscheren, Rettungsschere.