Abschnitt 16 - Zu § 8:
Zielobjekte dürfen insbesondere nach dem Zerbersten nicht spitz und scharfkantig sein oder nicht bis in den sicheren Standbereich der Bedienungsperson geschleudert werden.
Zielobjekte dürfen insbesondere nach dem Zerbersten nicht spitz und scharfkantig sein oder nicht bis in den sicheren Standbereich der Bedienungsperson geschleudert werden.