DGUV Vorschrift 45 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Schiffbau

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Anlage 1 -
Muster für eine Betriebsanweisung nach § 28 Abs. 3

1.
Anwendungsbereich

Arbeiten in, an und in der Nähe von Tanks und Räumen, die Gefahrstoffe enthalten oder enthalten haben.

2.
Gefahren

  • Verpuffungen, Brand- und Explosionsgefahr,

  • Verätzungsgefahr bei Chemikalien,

  • Erstickungsgefahr durch Gasansammlung oder Sauerstoffmangel,

  • Hautschäden durch Gifte, Allergene, Bakterien,

  • Absturzgefahr von Gerüsten oder Bauteilen.

3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Schutzhelm, schwer entflammbare Schutzanzüge, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Hautschutzmittel) benutzen,

  • Sauerstoffselbstretter mitführen,

  • Rauchverbot auf dem Schiff einhalten,

  • Freigabe des Arbeitsbereiches für vorgesehene Arbeiten (Zertifikat am Landgang, Kennzeichen an Tanks und Räumen) beachten,

  • Wirksamkeit der vorhandenen Lüftung beachten,

  • keine Druckbehälter in Tanks und Räume mitnehmen,

  • Arbeiten mit Zündgefahr nur bei Vorhandensein eines Sicherungspostens ausführen,

  • Sicherungsanweisungen des Sicherungspostens beachten,

  • Funkenflug in Abstimmung mit dem Sicherungsposten abschirmen,

  • keine Bereiche ohne Absturzsicherung betreten,

  • durchtränkte Kleidung unverzüglich wechseln,

  • Hände und Gesicht vor Pausen reinigen, Hautschutzmittel benutzen,

  • nach Arbeiten in Bereichen mit giftigen Stoffen duschen,

  • Brenngeschirre vor Pausen aus Tanks und geschlossenen Räumen entfernen,

  • selbständige Veränderungen an getroffenen Schutzmaßnahmen nicht vornehmen.

4.
Verhalten bei Störungen

  • Unvollständige oder beschädigte Gerüste nicht betreten, Meldung an Vorgesetzten,

  • bei Ausfall der Lüftung oder des Sicherungspostens Raum verlassen,

  • unverzügliche Beachtung ertönender Warnsignale,

  • bei Verpuffung Sauerstoffselbstretter anlegen und tiefer gelegene Bereiche ohne Brandgefahr aufsuchen, keinesfalls zur oberen Tanköffnung streben (Verbrennungsgefahr).

5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

  • Arbeit einstellen,

  • Signale nach außen geben,

  • kleine Brände löschen,

  • Bergung von außen abwarten.

6.
Instandhalten, Entsorgen

  • Beschädigte Kabel und Schläuche sofort austauschen,

  • beschädigte Lüftungs- oder Feuerlöscheinrichtung an ............................... Tel. ......................... melden,

  • Ladungsreste in vorgesehene Behälter bringen.