Abschnitt 68 - Zu § 32:
Mit dem Inkrafttreten dieser Unfallverhütungsvorschrift wird das "Merkblatt über die Ausführung von Feuerarbeiten mit Schneid-, Schweiß- und Lötgeräten auf Schiffen, schwimmenden Geräten und schwimmenden Anlagen" (ZH 1/238) und die "Bescheinigung für die Ausführung von Feuerarbeiten auf See- und Binnenschiffen" (ZH 1/239) zurückgezogen.